Pflegeanweisung für geölte Holzfussböden |
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Diese Pflegeanweisung ist gültig für alle Holzfußböden gemäß der DIN 18 367 Holzpflasterarbeiten,
die geölt sind und mit Pflegeölen gepflegt werden. Durch die erfolgte Oberflächenbehandlung besitzt das Holz
einen Schutz und ist dadurch weitgehend beständig gegen das Eindringen von Wasser. Der Wuchs und die Struktur des Holzes
verleihen dem Fußboden ihre natürliche Note. Durch die Behandlung mit Ölen wird das Holz in der Atmungsaktivität
nicht beeinträchtigt. Das Wohlbefinden des Menschen und die Werterhaltung des Holzfußbodens erfordern die Beachtung eines
gesunden Raumklimas. Bei ca. 18°C - 20°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchte von 50 % -60 % ist das ideale Raumklima
erreicht. Höhere Luftfeuchte wird das Holz zum Quellen bringen, während es bei niederer Luftfeuchte schwindet und sich dabei
mehr oder minder große Fugen bilden können.
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Allgemeiner Hinweis:
Die Oberflächenbehandlung aller Fußböden unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß.
Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege erforderlich. Die Gewährleistung für die Oberflächenbehandlung
und den Holzfußboden ist nur dann gegeben, wenn das vom Hersteller vorgeschriebene Pflegesystem angewendet wird. Durch die Nutzung
beschädigte und gelaufene oder z.B. durch Wassereinwirkung dunkel verfärbte Stellen können aufgefrischt werden.
Dies erfolgt durch Spänen mit Stahlwolle (Typ: Stahlwolle extra fein) oder grünen Pads und erneutes Behandeln mit
Pflegeöl. Tische und Stuhlfüße sind mit geeigneten, z.B. kunstoffeingefaßten, Filzunterlagen zu bestücken.
Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen nur weiche Rollen nach DIN 68131 verwenden, zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz
von geeigneten Unterlagen.
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Pflege:
Eine Pflege wird maschinell oder per Hand mit einem grünen Pad durchgeführt. Dabei wird das Pflegeöl abschnittsweise
auf den Boden mit einer Sprühvorrichtung hauchdünn aufgetragen oder von Hand mit einem Lappen sparsam aufgewischt. Mit dem
grünen Pad sofort gleichmäßig polieren und mindestens 6-12 Std. trocknen lassen. Das Pflegen mit dem Pflegeöl
wird immer dann durchgeführt, wenn der Boden Abnutzungserscheinungen in der Oberflächenbehandlung aufweist.
- Im Wohn- und Schlafzimmerbereich ist es oft nur ein bis zweimal im Jahr notwendig.
- In Schulen und, Gaststätten oder Kasernen je nach Strapazierung alle 8-14 Tage.
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Wichtig:
Die Pflege eines geölten Bodens ist immer dann notwendig, wenn die Oberflächenbehandlung verkratzt oder wundgelaufen ist.
Pflegeöle enthalten entzündliche Lösemittel. Für gute Belüftung ist zu sorgen. Getränkte Lappen oder
Pads können sich selbst entzünden. Deshalb sind sie nach dem Gebrauch an einem brandsicheren Ort/Behälter zu trocknen.
Nach dem Trocknen können die Lappen, Pads, mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
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Zwischenreinigung:
Die Zwischenreinigung oder Unterhaltsreinigung wird immer dann durchgeführt wenn der Holzfußboden verschmutzt ist. Dabei
wird Grobschmutz mit dem Mop, Haarbesen oder Staubsauger entfernt, denn diese Verschmutzungen wirken wie Schleifpapier und sind
umgehend zu entfernen. Feiner Schmutz oder Staub wird mit einem nebelfeuchten (wie aus der Wäscheschleuder) Wischgerät
oder Lappen entfernt. Dabei muss dem Wischwasser die Holzbodenseife zugegeben werden. Den Holzfußboden nicht mit Wasser
überschwemmen. Die Häufigkeit der Zwischenreinigung richtet sich nach der gewünschten Hygiene des Bodens.
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Grundreinigung:
Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nach Bedarf durchzuführen
- In Wohn- und Schlafzimmerbereich ein bis zweimal im Jahr.
- In sehr stark benutzten Objekten z.B. Schulen oder Gaststätten, mehrmals im Jahr.
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Wichtig:
Eine Grundreinigung ist dann notwendig, wenn sich unansehnliche Schichten aufgebaut haben oder sich diese durch obengenannte
Zwischenreinigungen nicht mehr entfernen lassen.
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Geeignete Reinigungs- und Pflegemittel stehen in unserem Ausstellungsraum für Sie bereit. |
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